Benutzungsordnung der Kunstbibliothek der Staatlichen Museen zu Berlin Preußischer Kulturbesitz vom 1.1.1994


§ 1 Name, Träger

    Die Kunstbibliothek ist eine Einrichtung der zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehörenden Staatlichen Museen zu Berlin mit einer kunstwissenschaftlichen Bibliothek und graphischen Sammlungen. Sie dient der wissenschaftlichen Forschung und erfüllt Ihre Aufgabe dadurch, dass sie kunsthistorische Literatur sammelt, in Katalogen erschließt und ihre Bestände der Öffentlichkeit zur Benutzung zugänglich macht sowie mündliche und schriftliche Auskünfte erteilt.

§ 2 Benutzungsverhältnis, Benutzungsberechtigte, Zulassung

  1. Die Benutzungsordnung regelt die öffentlich-rechtliche Beziehung zwischen der Einrichtung und dem Benutzer.
  2. Benutzungsberechtigt sind natürliche Personen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wer über 14 Jahre alt, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, hat eine Einverständniserklärung seines gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
  3. Nach Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein) erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis und damit die Zulassung zur Benutzung der Bibliothek. Dieser Ausweis ist nicht übertragbar und stets vorzulegen. Mit der eigenhändigen Unterschrift auf der Stammkarte und der Entgegennahme des Benutzerausweises verpflichtet sich der Benutzer zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Gleichzeitig erklärt er sich mit der Aufnahme folgender persönlicher Daten in die Benutzerkartei einverstanden.

    Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift, Beruf (bei Studenten Hauptstudienfach).

  4. Die Gültigkeitsdauer des Benutzerausweises ist auf das laufende Kalenderjahr befristet. Eine Verlängerung kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises oder zu Beginn eines neuen Kalenderjahres unter Vorlage der im § 2 Abs. 3 genannten Papiere beantragt werden.
  5. Jede Namens- und Anschriftenänderung sowie der Verlust der Benutzerkarte sind unverzüglich anzuzeigen. Für die missbräuchliche Verwendung des Ausweises durch Dritte haftet der eingetragene Benutzer.
  6. Sofern dem Benutzer die Zulassung wegen der Nichtbeachtung der Benutzungsordnung oder aus anderen Gründen entzogen wird, ist der Benutzerausweis unverzüglich der Kunstbibliothek zurückzugeben.

§ 3 Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben. Aus betriebsbedingten Gründen kann die Bibliothek zeitweilig geschlossen werden. Diese Zeiten werden den Benutzern - soweit möglich - rechtzeitig durch Aushang bekannt gemacht.

§ 4 Benutzung, Bestellung

  1. Die Kunstbibliothek ist eine ausschließliche Präsenzbibliothek. Die Bestände können nur in den Lese- und Studiensälen der Bibliothek benutzt werden. Eine Ausleihe außer Haus ist nicht möglich.
  2. Die Benutzung der Bibliothek ist unentgeltlich.
  3. Vor jeder Benutzung trägt sich der Benutzer mit Namen und Ausweisnummer in das bei der Auskunft ausliegende Benutzerbuch ein. Erfolgt eine Benutzung mehrmals an einem Tage, so genügt die einmalige Eintragung.
  4. Der Benutzer ermittelt die von ihm gewünschte Literatur anhand der Kataloge und bestellt diese dann mit Hilfe ausliegender Bestellscheine. Die Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Bücher kann aus betriebstechnischen Gründen begrenzt werden. Für bestimmte Materialien, wie z. B. die in § 8 Abs. 2 genannten Bestände, können aus konservatorischen Gründen Benutzungsbeschränkungen verfügt werden.
  5. Für Studien in den graphischen Sammlungen gelten besondere Bedingungen.

§ 6 Allgemeine Pflichten und Haftung der Benutzer

  1. Die Benutzer haben das Bibliotheksgut pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu schützen. Eintragungen und Anstreichungen in Büchern, auch das Berichtigen von Fehlern, das Umbiegen und Brechen von Blättern, das gewaltsame Aufbiegen von Büchern sowie das Durchzeichnen von graphischen Darstellungen oder anderen Abbildungen und Plänen sind nicht gestattet.
    Die Entnahme von Katalogkarten und Änderungen an den Katalogeintragungen sind untersagt.
    Vorhandene Schäden an Bibliotheksmaterialien sind den Mitarbeitern der Bibliothek unverzüglich zu melden.
  2. Von jedem Benutzer wird erwartet, dass er andere Benutzer nicht in ihren berechtigten Ansprüchen beschränkt und den Benutzungsbetrieb nicht behindert. Er ist verpflichtet, den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und den Anordnungen des Bibliothekspersonals nachzukommen.
  3. Insbesondere in den Lese- und Studiensälen muss im Interesse alle Benutzer größtmögliche Ruhe herrschen. Rauchen, Essen und Trinken ist dort nicht gestattet. Lebensmittel und Getränke dürfen aus der Cafeteria nicht in die Lese- und Studiensäle gebracht werden.
  4. Tiere dürfen in die Kunstbibliothek nicht mitgebracht werden.
  5. Mäntel, Schirme, Gepäckstücke, Aktentaschen, größere Taschen und Beutel dürfen nicht in die Lese- und Studiensäle mitgenommen werden. Zu ihrer Aufbewahrung dient unentgeltlich die Garderobe in der Eingangshalle. Die Kunstbibliothek haftet für den Verlust oder die Beschädigung abgegebener Gegenstände bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,- DM, wenn die ordnungsgemäß in Verwahrung gegebenen Sachen noch am selben Tag zurückverlangt werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Geld und sonstige Wertsachen ist ausgeschlossen.
  6. Für Schäden und Verluste an Bibliotheksgut, die während der Benutzung entstanden sind, haftet der Benutzer, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, auf Schadensersatz in Geld.

§ 6 Kontrollrecht der Kunstbibliothek

    Die Mitarbeiter der Kunstbibliothek sind berechtigt
  1. sich von jedem Benutzer den Bibliotheksausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen.
  2. sich den Inhalt von Mappen, Taschen usw. sowie mitgeführte Druckschriften und sonstige Materialien vorweisen zu lassen.
  3. die an den Arbeitsplätzen der Benutzer vorhandenen Materialien zu kontrollieren.

§ 7 Haftung der Kunstbibliothek

    Die Kunstbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.

§ 8 Reproduktionen

  1. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten nimmt die Kunstbibliothek Bestellungen auf Reproduktionen (Fotokopien, Fotografien) aus ihren Bibliotheks- und Sammlungsbeständen entgegen, soweit der Zustand der jeweiligen Vorlage dies zulässt.
  2. Grundsätzlich werden keine Kopien angefertigt aus
    - vor 1950 erschienenen Werken,
    - graphischen Beständen,
    - Beständen der Sondersammlungen,
    - großformatigen Werken,
    - Rara- Beständen.
  3. Fotokopien werden auf schriftliche Bestellung des Benutzers von der Kunstbibliothek angefertigt. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der in der Kunstbibliothek aushängenden Preistafel. Die Kosten sind bei Aushändigung der bestellten Reproduktionen von dem Benutzer in bar zu zahlen. Bestellungen von Fotografien werden über Auftragsformulare, die der Benutzer ausfüllen muß, an freiberuflich tätige Fotografen vermittelt und von diesen auf eigene Rechnung ausgeführt.

§ 9 Ausschluss von der Benutzung

    Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung sowie gegen die Anweisungen des Personals der Kunstbibliothek oder ist durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, kann die Kunstbibliothek durch schriftliche Verfügung oder mündliche Verfügung, die schriftlich wiederholt wird, den Benutzer vorübergehend oder dauernd, teilweise oder vollständig von der Benutzung ausschließen. Alle aus der Benutzungsordnung erwachsenen Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.

§10 Beschwerdemöglichkeit

    Beschwerden sind schriftlich an den Direktor der Kunstbibliothek zu richten.

§ 11 Inkrafttreten

    Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.
    § 8,2 geändert durch Beschluss des Stiftungsrates v. 09.06.1995.

    Die Verkündung der Benutzungsordnung erfolgt durch Aushang in der Kunstbibliothek. Auf Verlangen wird den Benutzern ein Exemplar der Benutzungsordnung kostenlos übergeben.

    Berlin, den 1.7.1995

    Kunstbibliothek der Staatlichen Museen zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz

    Der Direktor
    gez. Prof. Dr. Bernd Evers