- Die Bedingungen zur Benutzung der Kunstbibliothek sind in der geltenden Benutzungsordnung [1] vom 1.1.1995 geregelt.
- Die Benutzung der Kunstbibliothek ist unentgeltlich und kann nur nach der Ausstellung eines Benutzerausweises erfolgen. Benutzungsberechtigt sind natürliche Personen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wer über 14 Jahre alt, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, hat eine Einverständniserklärung seines gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
- Die Ausstellung der Benutzerausweise erfolgt während der gesamten Öffnungszeit an der Eingangskontrolle oder der bibliografischen Auskunft im Katalograum.
- Nach Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepaß - nicht Führerschein oder Studentenausweis) erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis und damit die Zulassung zur Benutzung der Bibliothek. Dieser numerierte Ausweis ist nicht übertragbar und stets vorzulegen. Mit der eigenhändigen Unterschrift auf der Stammkarte und der Entgegennahme des Benutzerausweises verpflichtet sich der Benutzer zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Gleichzeitig erklärt er sich mit der Aufnahme folgender persönlicher Daten in die elektronische Benutzerkartei einverstanden. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf (bei Studenten Hauptstudienfach).
- Der Benutzerausweis ist ab Datum der Ausstellung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres gültig. Eine Verlängerung kann unter Vorlage der oben genannten Papiere beantragt werden.
- Benutzerausweise werden ausschließlich nach der Vorlage eines amtlichen Personaldokuments (Pass oder Personalausweis) ausgestellt. Studentenausweise reichen zur Legitimation nicht aus.
- Mäntel und Taschen sind vor der Benutzung an der Garderobe abzugeben, bzw. in den 12 zur Verfügung stehenden Schließfächern einzuschließen. Die Schließfächer sind täglich zu leeren. Für verlorene Schlüssel haftet der Benutzer.
- Die Kunstbibliothek ist eine ausschließliche Präsenzbibliothek. Die Bestände können nur im Lesesaal und im Studiensaal der Lipperheideschen Kostümbibliothek benutzt werden. Eine Ausleihe außer Haus ist nicht möglich.