Fotografien

Gemäß Benutzungsordnung der Staatlichen Museen zu Berlin in der Fassung vom 1. Januar 1998 ist das Fotografieren sowie das Herstellen von Film- und Videoaufnahmen aus den Sammlungsbeständen der Kunstbibliothek nur für private Zwecke gestattet. Eine Verwendung der Aufnahmen für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Stative sowie Blitzlicht und andere künstliche Lichtquellen dürfen nicht benutzt werden.

Fotografien
Die Benutzung von Fotoapparaten ohne Stative sowie Blitzlicht und andere künstliche Lichtquellen ist im Lese- und Studiensaal möglich. Die Kunstbibliothek behält sich in jedem Einzelfall einen Widerruf der Fotografiergenehmigung aus konservatorischen oder urheberrechtlichen Gründen vor. Für die Einhaltung der urheberrechtlichten Bestimmungen sind die Leser verantwortlich. Sie bestätigen der Kunstbibliothek durch Unterschrift, dass die von ihnen angefertigten Fotografien ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt sind.

Foto- bzw. Reproaufträge
Professionelle Foto- bzw. Reproaufträge werden an einen privatwirtschaftlich arbeitenden Vertragsfotografen vermittelt. Entsprechende Auftragsformulare (kommerziell und nichtkommerziell) sind bei der Auskunft und an der Buchausgabetheke erhältlich, wo auch Preislisten zur Einsicht bereitliegen. Im Normalfall wird ein Fotoauftrag innerhalb von zwei bis drei Wochen ausgeführt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine eiligere Erledigung möglich.